Mustervorlage · NDA
Vertraulichkeitsvereinbarung (Non-Disclosure Agreement)
Für die Vor-Sondierung eines AI Readiness Audits.
1. Parteien & Effective-Date
Diese Vereinbarung wird geschlossen zwischen:
Auftraggeber
Firma:
Anschrift:
Vertreten durch:
Empfänger
Azena.ai GmbH (in Gründung)
Stuttgart, Deutschland
Vertreten durch: Baybora Gülec
Effective-Date:
2. Definition Vertrauliche Information
„Vertrauliche Information" sind alle vom Auftraggeber an den Empfänger übermittelten Informationen — gleich ob in schriftlicher, mündlicher, visueller oder elektronisch gespeicherter Form — die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt.
Mündlich, visuell oder anderweitig nicht-schriftlich offenbarte Informationen gelten nur dann als geschützt, wenn sie innerhalb von 30 Tagen nach der Offenlegung in schriftlicher Form (Textform per E-Mail ausreichend) nachgereicht und als vertraulich bestätigt werden.
3. Zweckbindung
Der Empfänger darf die Vertrauliche Information ausschließlich für den Zweck verwenden: „AI Readiness Audit — Erstgespräch und Vor-Sondierung".
Eine Nutzung für eigene Geschäftstätigkeit, eigene Produkte, eigenes Modell-Training oder zugunsten Dritter ist ausgeschlossen. Eine Weitergabe an Mitarbeitende oder Subprozessoren erfolgt nur an die zur Erfüllung des Zwecks notwendigen Personen, die ihrerseits zu gleichwertiger Vertraulichkeit verpflichtet sind.
4. Ausnahmen
Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die:
- zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits öffentlich bekannt waren oder ohne Pflichtverletzung des Empfängers öffentlich bekannt werden;
- vom Empfänger nachweislich eigenständig und ohne Zugriff auf die Vertrauliche Information entwickelt wurden;
- rechtmäßig von einem Dritten ohne Vertraulichkeitspflicht erhalten wurden;
- aufgrund gesetzlicher Anordnung, gerichtlicher Verfügung oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind. In diesem Fall informiert der Empfänger den Auftraggeber, soweit rechtlich zulässig, vorab und unverzüglich, um diesem die Wahrnehmung von Rechtsmitteln zu ermöglichen.
5. Laufzeit
Diese Vereinbarung beginnt mit dem Effective-Date und endet automatisch nach 3 Jahren. Die Vertraulichkeitspflicht hinsichtlich bis zum Beendigungszeitpunkt offengelegter Vertraulicher Information besteht über das Ende der Laufzeit hinaus unverändert fort, bis eine Ausnahme nach Ziffer 4 eintritt.
6. Subprozessoren
Für die Liste der vom Empfänger eingesetzten Drittanbieter und Auftragsverarbeiter (u.a. Cloudflare EU, AWS Frankfurt, Resend EU, Nebius EU und optional LLM-Anbieter im EU-Only-Routing) wird auf die Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) verwiesen, abrufbar unter azena.ai/avv. Änderungen werden mit angemessener Vorlauffrist mitgeteilt.
7. Schadensersatz
Es wird keine pauschale Vertragsstrafe vereinbart. Bei nachgewiesener schuldhafter Verletzung der Vertraulichkeitspflicht haftet der Empfänger nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) für den daraus konkret entstandenen und nachgewiesenen Schaden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung, bleiben unberührt.
8. Gerichtsstand & Recht
Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Normen und des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Stuttgart, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.