TL;DR
- go-digital (BMWK) fördert bis zu zwölf Beratungstage mit 50 % Quote — niedrigschwellig, aber an klare Eignungskriterien gebunden.
- Vier Schwellen entscheiden über die Förderfähigkeit: KMU-Größe (konsolidiert), autorisierter Coach, Antrag vor Vorhabensbeginn, klarer Schwerpunkt.
- go-digital finanziert Beratung, nicht Software-Implementierung — dafür ist DM-KI das Anschlussprogramm.
- Die häufigste böse Überraschung ist die Konsolidierung der Kennzahlen über Verbund- und Partnerunternehmen.
Wer ist förderfähig?
Die KMU-Definition für go-digital (EU-Empfehlung 2003/361/EG) gilt strenger als oft angenommen:
- maximal 249 Mitarbeitende (Vollzeitäquivalent)
- maximal 50 Mio. Jahresumsatz oder maximal 43 Mio. Bilanzsumme
- mindestens zwei Jahre am Markt (das Vorhaben darf nicht in eine reine Gründungsphase fallen)
- Sitz und Steuerpflicht in Deutschland
Wichtig: Bei Verbund- oder Partnerunternehmen werden die Kennzahlen konsolidiert. Wer Tochter eines 800-MA-Konzerns ist, fällt aus — auch wenn die Tochter selbst nur 30 MA hat. Diese Konsolidierung ist die häufigste böse Überraschung im Eignungsgespräch.
go-digital-Förderfähigkeit
Welche Anwendungsfälle laufen gut?
go-digital finanziert Beratung, nicht Implementierung. Stark sind deshalb Vorhaben, in denen Strategie, Skill-Aufbau und Pilot-Konzept im Vordergrund stehen:
- KI-Reifegrad-Analyse und Fahrplan: dreitägige Analyse, dann neun Tage Begleitung beim Pilot-Aufbau
- Mitarbeiter-Aktivierung und Change-Begleitung: Workshop-Reihe, Skill-Matrix, Lernpfade
- Prozess-Analyse und Automatisierungs-Pilot: Prozess-Mapping, Anwendungsfall-Priorisierung, Pilot-Konzept
- HR- und Führungs-Coaching mit KI-Bezug: New-Work-Strukturen plus konkreter KI-Einsatz
Was nicht funktioniert: reine Software-Implementierung, Lizenz-Beschaffung, Hardware-Anschaffung. Dafür ist DM-KI das richtige Programm — go-digital setzt davor an.
Antrags-Voraussetzungen im Detail
Vier formale Hürden, an denen Anträge regelmäßig scheitern:

- Autorisierter go-digital-Berater. Nur Berater mit gültiger Akkreditierung dürfen den Antrag stellen (Liste beim BMWK). Ein "normaler" Unternehmensberater bekommt keine Förderung.
- Antrag vor Vorhabensbeginn. Kein Beratungsvertrag, keine Anzahlung, kein verbindliches Angebot vor Antragsdatum.
- Erstberatungsgespräch dokumentiert. Pflicht-Vorgespräch zwischen Coach und Mittelständler, schriftlich festgehalten. Ohne Dokumentation wird der Antrag formal abgelehnt.
- Eindeutiger Coaching-Schwerpunkt. Der Antrag muss einen klar abgegrenzten Themenbereich nennen — "irgendwas mit Digitalisierung" reicht nicht.
Häufige Ablehnungsgründe
In der go-digital-Antragspraxis treten regelmäßig auf:
- Konsolidierungs-Schwelle übersehen — Verbundgruppe nicht angegeben, die Förderstelle prüft das Handelsregister nach.
- Vorzeitiger Maßnahmenbeginn — Kick-off-Workshop bereits durchgeführt, bevor der Antrag eingereicht war.
- Coach nicht autorisiert — Verwechslung mit der BAFA-Listung; die go-digital-Akkreditierung ist eine eigene Liste.
- De-minimis-Schwelle erreicht — der Mittelständler hat in den letzten drei Jahren bereits die De-minimis-Obergrenze ausgeschöpft (selten, aber teuer).
- Schwammiger Coaching-Schwerpunkt — kein klarer Pilot-Anwendungsfall, kein messbares Ziel.
Förderquote nach Bundesland
Die Grundquote von 50 % gilt bundesweit einheitlich für Mittelständler bis 249 MA. Es gibt keine regionale Differenzierung wie beim BAFA-Voucher — go-digital ist ein Bundesprogramm und funktioniert in West, Ost und Berlin gleich.
| Region | go-digital-Quote |
|---|---|
| West (BW, BY, NRW, HE, …) | 50 % |
| Ost (SN, TH, ST, MV, BB) | 50 % |
| Berlin | 50 % |
Der Hebel ist überall gleich. Unterschiede ergeben sich nur durch Kombination: In strukturschwachen Regionen lässt sich der BAFA-Voucher als günstiger Audit-Vorlauf vor go-digital schalten.
Wie wir den Antrag aufgleisen
- Eignungsgespräch (kostenfrei) — Größe, Struktur, Vorhaben, De-minimis-Check
- Erstberatung dokumentiert — Pflicht-Vorgespräch mit autorisiertem Coach, Protokoll
- Antragsstellung — Coach bereitet den Antrag vor, der Mittelständler unterschreibt nur die Antragsvollmacht (kein Beratungsvertrag)
- Bescheid-Wartezeit (4–8 Wochen) — keine Vertragsbindung, keine Zahlungen
- Beratungsvertrag nach Bescheid — erst jetzt rechtsverbindlich
- Coaching-Phase (6–9 Monate) — zwölf Beratungstage, Zwischenberichte
- Verwendungsnachweis — saubere Stunden- und Ergebnis-Dokumentation, dann Auszahlung
Fazit
go-digital ist der niedrigschwelligste Förder-Hebel für Mittelständler bis 249 MA. Wer die vier Voraussetzungen einhält — autorisierter Coach, Antrag vor Vorhabensbeginn, dokumentiertes Erstgespräch, klarer Schwerpunkt — bekommt zwölf Tage Beratungs-Budget zur halben Eigenbeteiligung. Das ist die beste Hebelwirkung im Mittelstands-Segment.
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Weiterführend im Themenfeld: Custom KI-Software-Build: 6 Wochen oder 6 Monate und Was 47 Mittelständler über KI wissen.
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